Das Baugebiet Nesberg wurde gemäß Abstimmung und vertraglicher Festlegung zwischen der FEG und der Grundstückseigentümergemeinschaft planmäßig bis zum Ende des Jahres 2023 erschlossen.
Die steuerrechtlichen Belange, Grundbucheintragungen, katasteramtliche Nachweise und Fortschreibungen sowie weitere formale behördliche Zustimmungen stehen weiterhin zum Teil noch aus und werden vom Projektleiter und der FEG und den an der Vermessung etc. Beteiligten nach wie vor zeitnah erwartet.
Nach Abschluss dieser Formalien können die Grundstückseigentümer mit der Bauantragsstellung beginnen und im weiteren Verlauf mit dem Bebauen der Flächen starten.
Wann am “Nesberg“ mit dem privaten Hochbau begonnen wird, obliegt im Anschluss daran letztendlich den Flächeneigentümern.
Der Antrag zur Vereinigung aller Grundstücke wurde kürzlich vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Marl abschließend bearbeitet. Nun müssen im Anschluss die neu vermessenen Flurstücke beim Katasteramt eingetragen und beim Amtsgericht Marl einzelne Grundbücher gebildet werden.
Die Planungs- & Erschließungskosten, die bis dato in den Zuständigkeitsbereich der FEG gefallen sind und weiterhin fallen werden, bleiben nach derzeitiger Einschätzung erfreulicherweise unverändert.
Es wurden darüber hinaus seitens des Finanzamtes, auf Basis von regulären steuerlichen Grundlagen und Gesetzen, Forderungen gegenüber den Grundstückseigentümern erhoben (hier: Grunderwerbsteuer). Diese Steuern wurden von der FEG zwischenfinanziert, um das Verfahren gegenüber der Finanzbehörde und somit auch die insgesamte Weiterentwicklung zu beschleunigen.